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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Da ein Ansuchen um Abänderung eines rechtskräftig bewilligten Bauvorhabens gem § 73 Wr BauO idF LGBl 1992/34 wie eine Änderung einer bereits bestehenden Baulichkeit zu behandeln ist, kann es nicht als in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bauvorhaben stehend angesehen werden.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050176.X01Im RIS seit
11.05.2001