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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar kann ein Recht auf Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe bezüglich der ihm zugewandten Gebäudefront durchsetzen (Hinweis E 20.6.1995, 94/05/0172, 0180), und es steht ihm ein Rechtsanspruch darauf zu, daß eine Ausnahme von der Gebäudehöhe nach § 22 Abs 5 NÖ BauO 1976 nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt wird (Hinweis E 17.6.1986, 86/05/0023, VwSlg 12179 A/1986).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050336.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009