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L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Nichtigerklärung der Gebrauchserlaubnis gem § 68 Abs 4 Z 4 AVG iVm § 2 Abs 4 NÖ GebrauchsabgabeG setzt voraus, daß die Versagungsgründe nach § 2 Abs 2 NÖ GebrauchsabgabeG bereits bei Erlassung des Bescheides über die Erteilung der Gebrauchserlaubnis vorgelegen sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050196.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014