RS Vwgh 1995/8/29 94/05/0196

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Index

L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs4 Z4;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs2;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs4;

Rechtssatz

Eine Nichtigerklärung der Gebrauchserlaubnis gem § 68 Abs 4 Z 4 AVG iVm § 2 Abs 4 NÖ GebrauchsabgabeG setzt voraus, daß die Versagungsgründe nach § 2 Abs 2 NÖ GebrauchsabgabeG bereits bei Erlassung des Bescheides über die Erteilung der Gebrauchserlaubnis vorgelegen sind.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050196.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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