RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0098

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §9;

Rechtssatz

Ein bloßer Wunsch entspricht nicht dem Begriff der Verfügung iSd § 9 ErbStG. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt einebestimmte erblasserische Erklärung voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160098.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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