RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1995
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §2 Abs3;

Rechtssatz

Ein Gesamterwerb von Grundstücken ist nicht allein deshalb von der Grunderwerbsteuer befreit, weil nur ein Teil davon einen begünstigten Zweck erfüllt (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160299.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten