RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0295

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Index

81/02 Sonstiges Wasserrecht

Norm

WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;
WBFG 1985 §31 Abs1;
WBFG 1985 §32 Abs1 idF 1985/487;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß das betreffende Vorhaben bereits zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Abgabenpflicht maßgeblich ist, ein gefördertes sein; der Umstand, daß ein entsprechendes Vorhaben erst danach zu einem geförderten wird, vermag hingegen die bereits entstandene Abgabenpflicht nicht mehr zum Erlöschen zu bringen (Hinweis: E 6.10.1994, 94/16/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160295.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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