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81/02 Sonstiges WasserrechtNorm
WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß das betreffende Vorhaben bereits zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Abgabenpflicht maßgeblich ist, ein gefördertes sein; der Umstand, daß ein entsprechendes Vorhaben erst danach zu einem geförderten wird, vermag hingegen die bereits entstandene Abgabenpflicht nicht mehr zum Erlöschen zu bringen (Hinweis: E 6.10.1994, 94/16/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160295.X02Im RIS seit
20.11.2000