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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des Stmk Gesetzes über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen, LGBl 61/1982 idF LGBl 14/1990, soweit darin keine Ausnahmebestimmungen für Bäume, Sträucher und Hecken, die schon bei Beginn der Wirksamkeit dieser Gesetze vorhanden waren ..., vorgesehen sind.
Das bekämpfte Gesetz ist erst durch den Bescheid der BH Weiz bzw. der Stmk Landesregierung für die Antragsteller wirksam geworden.
Daß der angerufene Verwaltungsgerichtshof für die Stellung eines Gesetzesprüfungsantrages keinen Anlaß sah (vgl. E v 11.10.91, Zl 91/18/0047), hat nicht eine gleichsam subsidiäre Antragslegitimation zur Folge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:G4.1992Dokumentnummer
JFR_10079775_92G00004_01