RS Vfgh 1992/2/25 G4/92

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Stmk Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen. LGBl 61/1982

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des Stmk Gesetzes über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen, LGBl 61/1982 idF LGBl 14/1990, soweit darin keine Ausnahmebestimmungen für Bäume, Sträucher und Hecken, die schon bei Beginn der Wirksamkeit dieser Gesetze vorhanden waren ..., vorgesehen sind.

Das bekämpfte Gesetz ist erst durch den Bescheid der BH Weiz bzw. der Stmk Landesregierung für die Antragsteller wirksam geworden.

Daß der angerufene Verwaltungsgerichtshof für die Stellung eines Gesetzesprüfungsantrages keinen Anlaß sah (vgl. E v 11.10.91, Zl 91/18/0047), hat nicht eine gleichsam subsidiäre Antragslegitimation zur Folge.

Entscheidungstexte

  • G4/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.02.1992 G4/92

Schlagworte

VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:G4.1992

Dokumentnummer

JFR_10079775_92G00004_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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