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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
In einem Fall, in welchem der Fremde wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung gemäß § 84 StGB rechtskräftig verurteilt wurde, ist jedenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit anzunehmen (Hinweis E 30.9.1993, 93/18/0321).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190105.X01Im RIS seit
02.05.2001