Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der Eigentumsübertragung an den Meistbietenden nach Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund der Annahme mangelnder SelbstbewirtschaftungRechtssatz
Zutreffend geht der angefochtene Bescheid davon aus, daß die Grundverkehrsbehörde auf Grundlage des dritten Tatbestandes des §6 Abs1 litc Tir GVG 1983 eine Prognoseentscheidung darüber zu fällen hat, ob der Erwerber eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes dieses selbst bewirtschaften werde oder nicht.
Es kann nicht als willkürlich angesehen werden, wenn die belangte Behörde aufgrund dessen, daß der Erwerber die Liegenschaften durch Angestellte bewirtschaften zu lassen beabsichtigt, sowie im Hinblick auf seine berufliche Belastung in seinem Gewerbebetrieb mit ca. 30 Bediensteten zum Ergebnis kam, daß von einer Selbstbewirtschaftung der Grundstücke durch den Meistbietenden im Sinne des Tir GVG 1983 nicht die Rede sein könne.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Versteigerung exekutiveEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B650.1991Dokumentnummer
JFR_10079775_91B00650_2_01