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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Verstöße gegen das BazillenausscheiderG und LMG 1975 sind gerade wegen ihrer Begehung im Gastronomiebetrieb und der hiedurch möglicherweise entstehenden Gefahren für Gäste geeignet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 zu gefährden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190326.X01Im RIS seit
02.05.2001