RS Vwgh 1995/9/4 94/10/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1995
beobachten
merken

Index

L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
PolStG Stmk 1975 §1;

Rechtssatz

Ein Verhalten, das iSd § 1 Stmk LPolG ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, muß unter den jeweils gegebenen Umständen nach einem objektiven Maßstab tatsächlich geeignet gewesen sein, das Wohlbefinden anderer anwesender, nicht beteiligter Personen zu beeinträchtigen. Dazu bedarf es insbesondere der Ausführungen über die Lärmsituation im Tatortbereich zur Tatzeit.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100166.X04

Im RIS seit

30.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten