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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);Rechtssatz
Die Verpackung zu "Kieselerde Calcium Gelatine Kautabletten" erweckt mit ihrem Hinweis auf Calcium als essentiell wichtigen Bestandteil von Haut, Haaren, Nägeln, Zähnen, Knochen und Bindegewebe den Eindruck, der Konsum dieses Produktes diene der Verhinderung von Mangelerscheinungen bei bestimmten Körperbestandteilen und stellt daher eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011