RS Vwgh 1995/9/4 94/10/0177

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Veröffentlicht am 04.09.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);

Rechtssatz

Die Verpackung zu "Kieselerde Calcium Gelatine Kautabletten" erweckt mit ihrem Hinweis auf Calcium als essentiell wichtigen Bestandteil von Haut, Haaren, Nägeln, Zähnen, Knochen und Bindegewebe den Eindruck, der Konsum dieses Produktes diene der Verhinderung von Mangelerscheinungen bei bestimmten Körperbestandteilen und stellt daher eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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