RS Vwgh 1995/9/4 94/10/0177

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Veröffentlicht am 04.09.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);

Rechtssatz

Der Hinweis "... durch den Verzehr gestärkt und so vor Krankheiten

geschützt ..." auf der Verpackung des Produktes "Knoblauch Perlen" weist einen ausdrücklichen Hinweis auf den Schutz von Krankheiten auf und stellt eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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