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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);Rechtssatz
Der Hinweis "... durch den Verzehr gestärkt und so vor Krankheiten
geschützt ..." auf der Verpackung des Produktes "Knoblauch Perlen" weist einen ausdrücklichen Hinweis auf den Schutz von Krankheiten auf und stellt eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011