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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die Klaglosstellung durch Erlassung des nachgeholten Bescheides nach Ablauf der Nachholungsfrist erfolgt ungeachtet der - infolge Überganges der Zuständigkeit auf den Verwaltungsgerichtshof mit Ablauf der Nachholungsfrist eingetretenen - Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörde. Sie vermag den Eintritt der Folgen der Unzuständigkeit in Gestalt der Aufhebung des Bescheides, sofern die Unzuständigkeit ausdrücklich geltend gemacht wird, nicht abzuwenden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100033.X02Im RIS seit
20.11.2000