RS Vwgh 1995/9/4 94/10/0177

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Veröffentlicht am 04.09.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0178 Besprechung in:C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);

Rechtssatz

Die Verpackung von "Weizenkeimöl Gelee Royale Kapseln" enthält die

Angaben "bei erhöhter Belastung" und "... in besonderen

Belastungssituationen". Mit Belastungssituationen können auch gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden sein. Die erwähnten Hinweise suggerieren einen vorteilhaften Einfluß von "Weizenkeimöl Gelee Royale Kapseln" auf die mit Belastungssituationen verbundenen nachteiligen Auswirkungen, zu denen auch gesundheitliche Schäden gehören können. Sie stellen daher eine verbotene Angabe nach § 9 Abs 1 LMG 1975 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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