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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde hat sich bei der Vorschreibung der Pflanzenzahl in einem Wiederherstellungsauftrag nach § 172 Abs 6 lit a ForstG 1975 an forstwirtschaftlichen Erfordernissen zu orientieren. Welche Pflanzenzahl sie vorzuschreiben hat, ist daher eine Sachverhaltsfrage, die - sofern die Behörde nicht selbst über ausreichende forstfachliche Kenntnisse verfügt - auf sachverständiger Ebene zu lösen ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100103.X04Im RIS seit
20.11.2000