RS Vwgh 1995/9/5 95/08/0029

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §914;
ABGB §915;
ABGB §916;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
ASVG §4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Lösung der Frage, ob eine Beendigung eines (arbeitslosenversicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses und die sofortige Neubegründung eines (nicht arbeitslosenversicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses oder (ungeachtet der Änderung der Modalitäten des Arbeitsverhältnisses) ein Fortbestand desselben vorliegt, kommt es auf den nach den §§ 914 ff ABGB zu ermittelnden Inhalt der zwischen den Arbeitsvertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarung an (Hinweis E 14.3.1989, 87/08/0099, und 14.3.1989, 87/08/0159).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080029.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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