RS Vwgh 1995/9/5 95/08/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1995
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem Gehaltsanbot von S 12.500,-- kann die Bekanntgabe einer doppelt so hohen Gehaltsvorstellung des Arbeitslosen den Vorstellungen des potentiellen Dienstgebers auf keinen Fall entsprechen (hier: dies trotz der behaupteten Qualifikation des Arbeitslosen). Ein solches Verhalten ist daher als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu qualifizieren (Hinweis E 30.5.1995, 95/08/0054, E 4.7.1995, 95/08/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080178.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten