RS Vwgh 1995/9/5 94/08/0022

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;
AlVG 1977 §20 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0211 E 15. Mai 1986 VwSlg 12142 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Haushaltführung stellt einen wesentlichen Beitrag zu deren Unterhalt dar und rechtfertigt die Gewährung des Familienzuschlages (Hinweis auf Pichler in Rummel, ABGB, Rdz 8 und 9 zu § 140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080022.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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