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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;Rechtssatz
Die in einer Einkommensteuererklärung angeführten "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" iSd § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988 sind ebenfalls Grundlage der Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit iSd § 12 Abs 3 lit b AlVG, § 12 Abs 6 lit c AlVG und § 12 Abs 9 AlVG. Steht das Berufungsvorbringen des Arbeitslosen, keine Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu beziehen, im Widerspruch zur Einkommensteuererklärung, darf sich die belangte Behörde nicht allein auf die Einkommensteuererklärung stützen, die gem § 12 Abs 9 AlVG nur eine der möglichen Erkenntnisquellen bei Fehlen eines Einkommensteuerbescheides ist, sondern hat vielmehr von Amts wegen insbesondere durch eine ausdrückliche Aufforderung an den Arbeitslosen, diesen Widerspruch aufzuklären, das Ermittlungsverfahren zu ergänzen. Das bloße Ersuchen, die Berufung allenfalls zu ergänzen, stellt keinen solchen (erforderlichen) Vorhalt des Widerspruchs zwischen Einkommensteuererklärung und Berufung dar.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080098.X01Im RIS seit
18.10.2001