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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Von einer, den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe nach sich ziehenden ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen an einer ihm zugewiesenen Nachschulungsmaßnahme oder Umschulungsmaßnahme teilzunehmen, kann nur gesprochen werden, wenn diese Zuweisung sich konkret auf eine solche Maßnahme bezieht und in objektiver Kenntnis des Inhalts und der Zumutbarkeit sowie Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080246.X02Im RIS seit
18.10.2001