RS Vwgh 1995/9/5 94/08/0252

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §11;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/08/0106 2

Stammrechtssatz

§ 10 Abs 1 und § 11 AlVG sanktionieren das Verhalten desjenigen, der entweder den Zustand des Unterhaltsbedarfes und Vermittlungsbedarfes schuldhaft herbeigeführt hat oder zwar ohne Verschulden in einen solchen Zustand geraten ist, seine Beendigung jedoch zu vereiteln sucht

(Hinweis E 19.4.1989, 90/08/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080252.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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