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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/08/0106 2Stammrechtssatz
§ 10 Abs 1 und § 11 AlVG sanktionieren das Verhalten desjenigen, der entweder den Zustand des Unterhaltsbedarfes und Vermittlungsbedarfes schuldhaft herbeigeführt hat oder zwar ohne Verschulden in einen solchen Zustand geraten ist, seine Beendigung jedoch zu vereiteln sucht
(Hinweis E 19.4.1989, 90/08/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080252.X03Im RIS seit
18.10.2001