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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0252 7Stammrechtssatz
Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Demnach ist auf die Gefährdung der Versorgung der Familienangehörigen, zu deren Unterhalt der Arbeitslose verpflichtet ist, nicht Bedacht zu nehmen (hier: Betreuung von Kleinkindern, darunter eines hörgeschädigten Kindes durch den Alleinerzieher; Hinweis E 3.7.1986, 85/08/01979, E 12.2.1987, 86/08/0167, E 12.2.1988, 86/08/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080221.X01Im RIS seit
18.10.2001