RS Vfgh 1992/3/2 B1214/91

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Veröffentlicht am 02.03.1992
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/03 Landeslehrer

Norm

Oö Landeslehrer-DiensthoheitsG 1986 §2 Abs1 lite
LDG 1984 §26 Abs7
AVG §58 Abs2
AVG §60

Leitsatz

Verletzung des Beschwerdeführers im Gleichheitsrecht durch Verleihung einer schulfesten Leiterstelle an den - im verbindlichen Besetzungsvorschlag erstgereihten - Mitbewerber; in die Verfassungssphäre reichender Verfahrensmangel durch Mängel der Bescheidbegründung

Rechtssatz

Verletzung des Beschwerdeführers im Gleichheitsrecht durch Verleihung einer schulfesten Leiterstelle an den - im verbindlichen Besetzungsvorschlag - erstgereihten Mitbewerber; mangelhafte Bescheidbegründung.

Die belangte Behörde hat es zum einen unter Hinweis auf §2 Abs1 lite Oö Landeslehrer-DiensthoheitsG 1986 bei der Feststellung bewenden lassen, daß die erstbeteiligte Partei in den Besetzungsvorschlägen des Bezirksschulrates und des Landesschulrates jeweils an erster Stelle gereiht war. Zum anderen hat sich die belangte Behörde mit der pauschalen Aussage begnügt, die zur Erstattung der Besetzungsvorschläge zuständigen Kollegien hätten bei der Auswahl und Reihung der Bewerber den nach dem LDG 1984 maßgeblichen Gesichtspunkten, insbesondere des §26 Abs7, Rechnung getragen und es bestehe kein Anlaß, an der Rechtmäßigkeit der Besetzungsvorschläge zu zweifeln.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Bescheidbegründung, Landeslehrer, schulfeste Stelle, Besetzungsvorschlag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B1214.1991

Dokumentnummer

JFR_10079698_91B01214_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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