RS Vfgh 1992/3/2 B1168/90, B1170/90, B1171/90

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Veröffentlicht am 02.03.1992
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Worte "Bei der Errichtung von gewerblichen Bauten sowie bei Eigenheimen in verdichteter Bauweise kann von der Baubehörde in einzelnen durch örtliche oder sachliche Verhältnisse bedingten Fällen eine höhere Grundstücksausnützung zugelassen werden." im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Klaus vom 19.05.78 bzw. 12.09.79 mit E v 02.03.92, V196-198/91.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B1168.1990

Dokumentnummer

JFR_10079698_90B01168_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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