Index
L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Worte "Bei der Errichtung von gewerblichen Bauten sowie bei Eigenheimen in verdichteter Bauweise kann von der Baubehörde in einzelnen durch örtliche oder sachliche Verhältnisse bedingten Fällen eine höhere Grundstücksausnützung zugelassen werden." im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Klaus vom 19.05.78 bzw. 12.09.79 mit E v 02.03.92, V196-198/91.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1168.1990Dokumentnummer
JFR_10079698_90B01168_2_01