RS Vwgh 1995/9/6 95/01/0038

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §34 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0129 2

Stammrechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 kommt es darauf an, daß der Staatsbürgerschaftswerber vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband auf eine ihm mögliche und zumutbare Weise betrieben hat (arg "trotz des Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither"). Daß sich der Staatsbürgerschaftswerber bereits konkret durch seine Antragstellung um die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bemüht hat, genügt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995010038.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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