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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §34 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0129 2Stammrechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 kommt es darauf an, daß der Staatsbürgerschaftswerber vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband auf eine ihm mögliche und zumutbare Weise betrieben hat (arg "trotz des Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither"). Daß sich der Staatsbürgerschaftswerber bereits konkret durch seine Antragstellung um die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bemüht hat, genügt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995010038.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013