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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §101;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): AW 95/08/0044 B 6. September 1995Rechtssatz
Stattgebung - Begünstigung gemäß §§ 500 ff ASVG - Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß für die mitbeteiligte Partei bestimmte Zeiträume aufgrund von § 502 Abs 4 ASVG und aufgrund von § 502 Abs 1 letzter Satz ASVG in der Pensionsversicherung der Angestellten beitragsfrei begünstigt einzurechnen sind. Für die bf PVAng ist mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides (hier: Leistung der Alterspension) ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, weil im Falle des Obsiegens der bf PVAng diese die der mitbeteiligten Partei aufgrund des angefochtenen Bescheids gewährte Alterspension mangels Vorliegens der im § 107 ASVG genannten Voraussetzung nicht zurückfordern könnte. Eine rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes ist gemäß § 101 ASVG nur zugunsten des Versicherten möglich.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995080045.A01Im RIS seit
20.11.2000