RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0196

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0197 E 6. September 1995

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 88/12/0069 6

Stammrechtssatz

Aus einem allfälligen Fehlverhalten der Beh anderen Beamten gegenüber kann ein Beamter keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten für sich geltend machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120196.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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