RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0122

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §46 Abs1;
B-VG Art20 Abs4;
DVG 1984 §3;

Rechtssatz

In Ansehung der Berichterstattung eines Beamten (hier: über Spannungen und Konflikte in seiner Dienststelle) unter Einschaltung von Medien darf auch im Dienstrechtsverfahren nur unter Beachtung der Amtsverschwiegenheit (- auch Beamte sind Parteien iSd einschlägigen Bestimmungen, deren Interessenspähre zu schützen ist -) dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit - soweit nicht noch andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen - allenfalls Rechnung getragen werden.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120122.X09

Im RIS seit

07.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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