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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Geringfügigkeit der Auswirkungen der Versetzung auf die Interessensphäre des Beamten allein rechtfertigt noch nicht die verfügte Personalmaßnahme (hier: insbesondere für den Einsatz des Beamten im Rahmen von Nachtdiensten hätte es einer entsprechenden Auseinandersetzung mit dem von ihm vorgelegten fachärztlichen Gutachten in Ansehung schädlicher Auswirkungen auf seinen Gesundheitszustand bedurft).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018