RS Vwgh 1995/9/7 93/09/0492

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Veröffentlicht am 07.09.1995
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §125a Abs1;
DP §119a idF 1989/087;
DP/Stmk 1974 impl;

Rechtssatz

Deuten sowohl die Ausführungen des Beamten selbst als auch die ärztliche Stellungnahme auf eine möglicherweise die Schuldkomponente der dem Beamten vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung beeinflussende krankheitsbedingte Änderung der Persönlichkeitsstruktur hin und ist in den beiden Instanzen die Einholung eines auch in der amtsärztlichen Stellungnahme für notwendig erachteten fachärztlichen Gutachtens unterblieben, kann nicht gesagt werden, daß die belBeh von einer mündlichen Verhandlung iSd § 119a DP idF LGBl Stmk 1989/87 hätte Abstand nehmen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090492.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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