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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0336 E 7. September 1995Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 3Stammrechtssatz
Besitzt ein Organwalter Approbationsbefugnis für einen bestimmten Bereich, gleichgültig für welchen, so ist bei einer Überschreitung ein entsprechend gefertigtes Schriftstück jedenfalls der Beh zuzurechnen, der der approbationsbefugte Organwalter zuzuzählen ist, für welchen Kompetenzabschnitt die Approbationsbefugnis auch immer erteilt worden sein mag (Hinweis E 27.5.1988, 88/18/0015).
Schlagworte
Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4) Behördenbezeichnung Behördenorganisation Intimation Zurechnung von Bescheiden Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Unterschrift Genehmigungsbefugnis Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090321.X01Im RIS seit
20.11.2000