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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AufG 1992 §3;Rechtssatz
Die Bedenken des Fremden, daß § 9 Abs 3 und § 3 AufenthaltsG 1992 im Hinblick auf Art 18 B-VG nicht ausreichend determiniert seien, werden vom VwGH nicht geteilt, weshalb auch kein Anlaß besteht, beim VfGH insoweit ein Gesetzesprüfungsverfahren zu initiieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180774.X03Im RIS seit
02.05.2001