RS Vwgh 1995/9/7 94/09/0321

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Veröffentlicht am 07.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0336 E 7. September 1995

Rechtssatz

Verstöße gegen § 28 Abs 1 AuslBG, die in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen (hier: einen Monat) jeweils auf derselben Baustelle, hinsichtlich derselben Person des unberechtigt beschäftigten Ausländers und jeweils unter Inanspruchnahme desselben Arbeiskräfteüberlassers begangen werden, indizieren als demnach (völlig) gleichartige Einzelhandlungen und als sich wiederholende Angriffe auf ein identes (aber nicht höchst persönliches) Rechtsgut (nämlich den inländischen Arbeitsmarkt) auch das Vorliegen eines innerbetrieblichen Gesamtkonzeptes des Arbeitgebers, nämlich seinen Geschäftsbetrieb zumindest teilweise auf eine konsenslose Beschäftigung von Ausländern abzustellen, auch in objektiver Hinsicht (Hinweis E 27.1.1981, 818, 861, 944, 1003/80, VwSlg 10352 A/1981, E 30.3.1982, 81/11/0087, VwSlg 10692 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090321.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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