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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0336 E 7. September 1995Rechtssatz
Verstöße gegen § 28 Abs 1 AuslBG, die in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen (hier: einen Monat) jeweils auf derselben Baustelle, hinsichtlich derselben Person des unberechtigt beschäftigten Ausländers und jeweils unter Inanspruchnahme desselben Arbeiskräfteüberlassers begangen werden, indizieren als demnach (völlig) gleichartige Einzelhandlungen und als sich wiederholende Angriffe auf ein identes (aber nicht höchst persönliches) Rechtsgut (nämlich den inländischen Arbeitsmarkt) auch das Vorliegen eines innerbetrieblichen Gesamtkonzeptes des Arbeitgebers, nämlich seinen Geschäftsbetrieb zumindest teilweise auf eine konsenslose Beschäftigung von Ausländern abzustellen, auch in objektiver Hinsicht (Hinweis E 27.1.1981, 818, 861, 944, 1003/80, VwSlg 10352 A/1981, E 30.3.1982, 81/11/0087, VwSlg 10692 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090321.X03Im RIS seit
20.11.2000