RS Vwgh 1995/9/7 95/09/0176

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Veröffentlicht am 07.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §51;
VStG §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0098 E 23. Oktober 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes von der Partei durch die Behörde kann kein Beweisthema sein.

Schlagworte

BeweiseBeweismittel Zeugenbeweis GegenüberstellungParteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090176.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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