Index
20/02 FamilienrechtNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Rechtssatz
Das rechtsmißbräuchliche Eingehen einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen (Befreiungsschein und Sichtvermerk) stellt eine bestimmte Tatsache iSd § 18 Abs 1 FrG 1993 dar, wobei es für diese Beurteilung völlig unerheblich ist, ob der Fremde nach seiner Ehescheidung neuerlich - ohne Rechtsmißbrauch - eine Arbeitserlaubnis und einen Befreiungsschein erhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995181161.X01Im RIS seit
20.11.2000