RS Vwgh 1995/9/7 95/18/1161

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Veröffentlicht am 07.09.1995
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z2;
EheG §23;
EheG §27;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §5;

Rechtssatz

Das rechtsmißbräuchliche Eingehen einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen (Befreiungsschein und Sichtvermerk) stellt eine bestimmte Tatsache iSd § 18 Abs 1 FrG 1993 dar, wobei es für diese Beurteilung völlig unerheblich ist, ob der Fremde nach seiner Ehescheidung neuerlich - ohne Rechtsmißbrauch - eine Arbeitserlaubnis und einen Befreiungsschein erhalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995181161.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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