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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Hat die Behörde dem Bauwerber einen Verbesserungsauftrag iSd § 13 Abs 3 AVG betreffend die Nachreichung von Plänen erteilt, ohne für die Verbesserung des Formgebrechens iSd § 13 Abs 3 erster Satz zweiter Halbsatz AVG eine Frist zu bestimmen, so erweist sich die Vorlage der fehlenden planlichen Darstellungen als rechtzeitig (hier: Zustellung des Verbesserungsauftrages an den Bauwerber am 3.2., Vorlage der fehlenden planlichen Darstellungen durch den Bauwerber am 16.3. desselben Jahres).
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages FristFormgebrechen behebbare BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060008.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011