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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §834;Rechtssatz
Selbst die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers, die durch einen Gerichtsbeschluß ersetzt wird, kann nur für ein konkretes, durch Baupläne erfaßtes Projekt gelten (Hinweis E 5.10.1954, 2669/53, VwSlg 3513 A/1954).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060013.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016