RS Vwgh 1995/9/14 92/06/0052

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Veröffentlicht am 14.09.1995
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §79;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Die Erklärung eines einen Antrag gem § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 stellenden Eigentümers eines nicht im Gewerbegebiet gelegenen Grundstückes, daß der Inhaber einer im Gewerbegebiet liegenden Betriebsanlage aus der Nähe des Betriebsgrundstückes zum erstgenannten Grundstück klaglos gehalten und somit auf Anträge iSd Bestimmung des § 79 GewO 1973 verzichtet werde, ist mangels gesetzlicher Grundlage im Anwendungsbereich des Slbg ROG 1977 ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992060052.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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