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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zur Beantwortung der Frage, ob die Färbelung einer Fassade eine Änderung iSd § 2 Abs 1 lit c Slbg BauPolG bedeutet, die sich erheblich auf die äußere Gestalt oder das Ansehen des Bauwerkes auswirkt, bedarf es nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens, da die Beantwortung dieser Frage keine besonderen Fachkenntnisse voraussetzt.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungBeweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060064.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009