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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Da § 45 Abs 10 Slbg ROG 1992 die Anwendung des Slbg ROG 1992 auf anhängige Verfahren gem § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 vorsieht, hat dessen Anwendung in Fällen zu erfolgen, in denen zwar eine aufhebende Vorstellungsentscheidung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Slbg ROG 1992 ergangen ist, sich diese aber auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlußfassung der Gemeindevertretung VOR dem genannten Stichtag bezog. Die Bindungswirkung einer Vorstellungsentscheidung bezieht sich stets nur auf die gleiche Sachlage und Rechtslage (Das gegenständliche Einzelbewilligungsverfahren war auch nicht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Raumordnungsgesetzes 1992 ein zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung anhängiges Verfahren; Hinweis E 17.6.1993, 93/06/0062, E 19.8.1993, 93/06/0144 und E 20.4.1995, 95/06/0062).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060114.X01Im RIS seit
20.11.2000