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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Beim Vollzug des § 34 Abs 3 Slbg BauTG idF LGBl 1983/32 handelt es sich nicht um privatwirtschaftliches Handeln, sondern um Hoheitsverwaltung; das heißt, daß die Konkretisierung der Verpflichtung - sei es derart, daß eine Anschlußpflicht nicht besteht, oder derart, daß die Anschlußpflicht besteht - wirksam nur mit Bescheid erfolgen kann.
Schlagworte
Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992060076.X03Im RIS seit
28.09.2001