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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/15 92/05/0020 5 (hier betreffend das Slbg BauPolG)Stammrechtssatz
Aus dem Grundsatz, daß ein Bauvorhaben im allgemeinen ein unteilbares Ganzes ist, kann nicht abgeleitet werden, daß jede Projektsänderung neue Einwendungen auch in Bereichen ermöglicht, in denen das bisherige Projekt überhaupt nicht geändert worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060105.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009