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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nachbarn kommt gem § 61 Abs 2 lit h Stmk BauO 1968 ein subjektives Recht darauf zu, daß sich aus den Plänen, die der betreffenden Baubewilligung zugrundegelegt werden, im ausreichenden Maße jene Details ergeben, die es möglich machen zu prüfen, ob die Kamingruppe und in welchen Ausmaß sie den Voraussetzungen des § 39 Abs 1 Stmk BauO 1968 entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992060090.X01Im RIS seit
03.05.2001