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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur mangelnden Präjudizialität des § 161a Abs 8 Stmk LAO idF 1988/041 (Aussetzungszinssatz 5 Prozent), da sich der Zinssatz im Beschwerdefall bereits aus dem Spruch der Aussetzungsbescheide ergibt (Bindungswirkung rechtskräftiger Bescheide; sie steht einer entsprechenden Initiative des VwGH entgegen, ein Normenprüfungsverfahren zu beantragen).(Im konkreten Fall wurde im Spruch des Aussetzungsbescheides festgehalten, daß Aussetzungszinsen gemäß § 161a Abs 8 Stmk LAO in der Höhe von 5 Prozent über der jeweiligen Rate der Österreichischen Nationalbank für Wechseleskompte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gesondert angefordert werden).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170106.X03Im RIS seit
11.07.2001