RS Vwgh 1995/9/15 95/17/0054

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Veröffentlicht am 15.09.1995
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §47;
ZPO §292;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hat zwar in seinem E 22.9.1987, 86/14/0170, im Ergebnis die Heilung einer infolge - nicht bloß vorübergehender - Ortsabwesenheit des Zustelladressaten unwirksamen Zustellung durch Rückkehr desselben an die Abgabestelle verneint, jedoch hat der VwGH diese Rechtsfolge nicht aus der Ortsabwesenheit des Zustelladressaten anläßlich der Ankündigung eines zweiten Zustellversuches, sondern vielmehr aus dem gänzlichen Unterbleiben einer derartigen Ankündigung abgeleitet (hier durfte die belangte Behörde dagegen von einer ordnungsgemäßen Ankündigung eines zweiten Zustellversuches ausgehen, zumal es sich bei dem diese beurkundenden Postrückschein um eine öffentliche Urkunde handelt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170054.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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