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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §3 Abs1;Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 3 Wr LAO) ist bei der Versteigerungsabgabe der Zeitpunkt der durchgeführten (beendeten) Versteigerung (Hinweis E 11.12.1992, 91/17/0189). Von Beendigung in diesem Sinn kann auch im Hinblick darauf, daß die Abgabe vom erzielten Versteigerungserlös zu berechnen ist, nicht schon dann gesprochen werden, wenn die Tagsatzung nach Zuschlagserteilung geschlossen wurde, sondern frühestens wenn der Zuschlag einen an sich rechtlich tauglichen Titel für den Eigentumsübergang begründet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170027.X01Im RIS seit
20.11.2000