RS Vwgh 1995/9/15 92/17/0214

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Veröffentlicht am 15.09.1995
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L37059 Anzeigenabgabe Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;
B-VG Art17;

Rechtssatz

Die Aufnahme von Anzeigen in, bzw ihre Aussendung oder Verbreitung mit den von der abgabenpflichtigen Gebietskörperschaft herausgegebenen Publikationen erfolgen nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung, sondern vielmehr im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170214.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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