RS Vwgh 1995/9/18 94/18/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1995
beobachten
merken

Index

20/02 Familienrecht
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §164;

Rechtssatz

Die Verwirklichung des Tatbestandes der Hehlerei und das Eingehen einer Gefälligkeitsehe (nach den eigenen Angaben des Fremden wegen seiner Probleme mit der Arbeitskarte bzw mit dem Visum) lassen auf eine schwerwiegende Mißachtung der Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (auf dem Gebiet des Fremdenwesens) und der öffentlichen Sicherheit (Schutz des Eigentums anderer) durch den Fremden schließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180136.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten