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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §1 Abs2;Rechtssatz
Der Kompetenztatbestand "Bergwesen" gem Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG erfaßt nicht bloß die auf das Gewinnen von "Materialien" abzielenden, sondern auch andere, die Erdkruste nutzende Tätigkeiten, sofern diese auf eine für das Gewinnen von "Mineralien" kennzeichnende Weise erfolgen, also mit Mitteln und Methoden, die sonst für das Gewinnen von "Mineralien" typisch sind ("Bergbau"). Nicht zum "Bergwesen" zählen danach Tätigkeiten, die keine speziellen bergbautechnischen, sondern bloß allgemeine technische Kenntnisse, Mittel und Methoden erfordern (Hinweis E VfGH 12.12.1992, G 171/91 und G 115/92).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050302.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009